Die Verarbeitung von lösemittelhaltigen Lacken schafft ein erhöhtes Explosionsrisiko. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert daher für Lackierbereiche regelmäßige Prüfungen. Wie die Prüfanforderungen von Kleinbetrieben erfüllt werden können, erläutert eine neue Fachpublikation der Berufsgenossenschaften.
Auch wenn Lackieranlagen in ihrer Gesamtheit keine überwachungsbedürftigen Anlagen sind, so ergeben sich doch durch die darin befindlichen Explosionsschutz-Zonen (Ex-Zonen) Verpflichtungen zur Dokumentation und Prüfung. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt hierzu im Wesentlichen folgende Prüfpflichten fest:
- Prüfung der Gesamtanlage: Die Gesamtanlage (in explosionsgefährdeten Bereichen) ist vor erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend alle sechs Jahre zu prüfen. Die Erstinbetriebnahmeprüfung müsste eigentlich auch bei bereits schon seit vielen Jahren bestehenden Anlage erfolgen. Da diese Pflicht aber schon seit Mai 2018 besteht, kommen mittlerweile fast alle Anlagen in den regelmäßigen Turnus der erneuten Gesamtprüfung.
- Jährliche Prüfung der Lüftungstechnik: Das A und O zur Vermeidung einer Explosion ist die Vermeidung einer explosionsfähigen Atmosphäre und das wird in der Regel durch eine hohe Vermischung mit Frischluft erreicht. Daher gilt es jedes Jahr die Luftleistung der Lackieranlage zu prüfen.
- Prüfung von technischen Geräten und Sicherheitseinrichtungen alle drei Jahre: Hierzu gehören zum Beispiel elektrische ex-geschützte Geräte wie Lampen, Schalter, Steckdosen sowie wie vor allem die ausreichende Erdung der Absaugwand, Membranpumpen, Lösemittelreinigungsanlagen, Fußboden oder Druckluftschlauch.
Auch wenn in sehr vielen Handwerksbetrieben Beschichtungsstoffe nur in geringem Umfang verarbeitet werden, gelten dort die gleichen Prüfanforderungen wie bei größeren Anlagen und höheren Verarbeitungsmengen. Die Prüfungen können nur von qualifizierten Personen (sog. Befähigten Personen) oder zugelassenen Überwachungsstellen durchgeführten werden. Der Aufwand und die erheblichen externen Kosten stehen für viele Kleinbetriebe in keinem Verhältnis zum geringen Verarbeitungsumfang.
Wartung ersetzt wiederkehrende Prüfungen
„Die Fachverbände des Tischler- und Schreinerhandwerks haben das Problem aufgegriffen und zusammen mit der Berufsgenossenschaft Holz und Metall eine Lösung entwickelt“, berichtet Stefan Tomann, Sicherheitsingenieur der SIAM Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH. Unter maßgeblicher SIAM-Beteiligung wurde ein Weg erarbeitet, wie die Prüfanforderungen der BetrSichV in Lackierbereichen von Kleinbetrieben erfüllt werden können, in denen begrenzte Mengen flüssiger Beschichtungsstoffe an Spritzwänden oder kleinen Spritzständen mit Trockenabscheidung verarbeitet werden. „Im Mittelpunkt steht vor allem ein Instandhaltungskonzept, das die geforderten wiederkehrenden Prüfungen von explosionsgeschützten Geräten und Lüftungseinrichtungen ersetzt“, so Stefan Tomann. In diesem Instandhaltungskonzept, veröffentlicht in der Schriftenreihe „Fachbereich AKTUELL“ der Berufsgenossenschaften, werden die erforderlichen Maßnahmen der Instandhaltung (Wartung, Inspektion) und Kontrollen zur Aufrechterhaltung der Explosionssicherheit von Geräten und relevanten Explosionsschutzeinrichtungen detailliert beschrieben. „Die meist erheblichen Kosten von aufwändigen externen Prüfungen lassen sich auf diese Weise einsparen“, rät Tomann zur Eigeninitiative.
Die Schrift „Prüfpflicht in Lackierbereichen – Ein Instandhaltungskonzept für Kleinbetriebe“ (FBHM-116) enthält neben fachlichen Erläuterungen auch verschiedene Checklisten zur Prüfung der Gesamtanlage (vor erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend) und zur Durchführung von Wartungsarbeiten sowie Muster für Betriebsanweisung und Explosionsschutzdokument.
Die Fachbereich AKTUELL 116 inkl. ausfüllbarer Muster-Worddokumente stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung: